AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsgegenstand und -abschluss
Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung per Email kommt zwischen Ihnen (im Folgenden: „der Kunde“) und der Race PromO GmbH (im Folgenden: „der Veranstalter“) ein Vertrag zustande.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrages und regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Wir bitten Sie deshalb, diese sorgfältig zu lesen.
Mit Ihrer Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder elektronisch) akzeptieren
Sie die AGB. Ihre Anmeldung wird ab dem Zeitpunkt verbindlich, an welchem der Buchungsbetrag auf dem Konto der Race PromO GmbH verbucht ist.

2. Rücktritt von der Veranstaltung bei Verhinderungen jeglicher Art
Bei Rücktritt von der Veranstaltung – unabhängig des Verhinderungsgrundes - bis 10 Tage im Voraus werden 70% des Nenngeldes zurückerstattet (exklusive Spesen (Bank-/Post-/Kreditkartenspesen)). Bei Abmeldung weniger als 10 Tage vor dem gebuchten Datum ist das komplette Nenngeld zu entrichten, beziehungsweise erfolgt keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen.
Sämtliche Abmeldungen haben schriftlich an den Veranstalter zu erfolgen. Für die Berechnung allfälliger Rückerstattungen, beziehungsweise noch zu leistenden Schulden ist das Eingangsdatum der Abmeldung beim Veranstalter massgebend.
Zur Absicherung bei Krankheit, Unfall, usw., empfehlen wir den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Der Abschluss einer Solchen obliegt alleine der Verantwortung des Kunden.
Gutscheine werden nicht in Bargeld rückerstattet, auch nicht nach Annullierung einer Buchung.

3. Ankunft / Abreise
Erscheint der Kunde nicht oder verspätet zur Veranstaltung beziehungsweise verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
Planen Sie deshalb bitte grosszügig und beachten Sie die angegebenen Zeiten in den letzten Weisungen.

4. Absagen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Anlass aufgrund schlechter Witterung, Schneemangels, zu warmen Temperaturen, usw. ganz oder teilweise abzusagen.
Muss der Veranstalter den Anlass am gebuchten Datum absagen, bietet er dem Kunden nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative an. Lehnt der Kunde diese ab, wird ihm das Nenngeld zurückerstattet. Absagen erfolgen durch den Veranstalter per E-Mail oder, falls sehr kurzfristig, telefonisch. Eine Telefonnummer, über welche der Kunde auch am Vortag der Veranstaltung zu erreichen ist, ist auf dem Anmeldeformular anzugeben. Bei kurzfristiger Absage oder bei Nichterreichen des Teilnehmers kann der Veranstalter für allfällige Auslagen und Folgekosten, wie zum Beispiel für Hotelbuchungen, Reisekosten und ähnliches nicht haftbar gemacht werden.
Um Naturgefahren zu umgehen und zur bestmöglichen Wahrung der Sicherheit der Teilnehmer, kann es sein, dass infolge äusserer Einflüsse, wie zum Beispiel starker Sturmböen oder anderer Gefahren, das Gelände kurzfristig verlassen werden muss. Das Verlassen kann mitten in der Veranstaltung erforderlich sein, gegebenenfalls ohne Rückkehr und Wiederaufnahme der Veranstaltung. Die Entscheidung für ein solch „notfallmässiges“ Verlassen des Geländes obliegt alleine dem Veranstalter. Diese Unterbrechung respektive Abbruch der Veranstaltung kann nicht geltend gemacht werden.

5. Zustand der Fahrpiste / Änderung des Veranstaltungsprogrammes
Das Fahrkursgelände mit der kompakten Schneeoberfläche wird mit bestem Wissen und den dafür vorgesehenen Gerätschaften präpariert, um eine optimale Fahrpiste zu erhalten. Durch Wetteränderungen, Wärmeeinbrüche, grossen Schneezuwachs und weiteren witterungsbedingten äusseren Einflüssen, behält sich der Veranstalter vor, das Programm zu verändern oder anzupassen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
Faktoren wie die allgemeinen Wetterverhältnisse, Luft- und Bodentemperaturen und der natürliche Untergrund (Weideland) des Geländes, haben einen ganz entschei-denden Einfluss auf die Kompaktheit und den Zustand der Schneeoberfläche. Durch das Befahren können sich Unebenheiten bilden, es können eisige Stellen entstehen. Der Veranstalter ist bestrebt, den Zustand in bester Qualität anzubieten, er kann aber dafür nicht garantieren und auch nicht haftbar gemacht werden.
Aus Erfahrung empfiehlt der Veranstalter, mit allradgetriebenen Fahrzeugen am Kurs teilzunehmen. Insbesondere bei Neuschnee können nicht optimal ausgerüstete front- und heckgetriebene Fahrzeuge Probleme mit dem Vortrieb bekunden. Falls dies den Kursablauf behindert, kann der Veranstalter diese Fahrzeuge von der Veranstaltung ausschliessen. Kann aufgrund dieser Entscheidung nicht weiter an der Veranstaltung teilgenommen werden, erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes.

6. Versicherung
Die Versicherung gegen Schädigungen aller Art aufgrund vom Verhalten des Kunden, durch Unfall, Krankheit, Annullierung, usw. ist Sache des Kunden.

7. Gesundheitszustand der Teilnehmer
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Widersetzung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kunden ohne Anrecht auf Rückerstattung des Nenngeldes, bereits vor, aber auch während des Anlasses, von der Veranstaltung auszuschliessen.

8. Haftung
Jeder Kunde nimmt auf eigene Verantwortung und Gefahr teil.
Die Teilnahme an der Veranstaltung der Race PromO GmbH, sowie die An- und Abreise, erfolgen auf Gefahr und Risiko des Kunden.
Begleitpersonen sind bei uns willkommen. Diese können beim praktischen Kursteil als Beifahrer/in teilnehmen. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko. Der Kunde ist verpflichtet, seine Begleitpersonen über diese Haftungsklausel zu informieren.
Der Veranstalter lehnt für mitgebrachte Gegenstände des Kunden bei Diebstahl, Beschädigung oder sonstiges Abhandenkommen jede Haftung ab. Der Veranstalter lehnt zudem jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder auf ein leichtes Verschulden des Veranstalters oder dessen Helfer zurückzuführen sind, ab. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet der Kunde auf jegliche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die den Kunden oder dessen Begleitpersonen während der gesamten Veranstaltung zustossen.
Im Falle von Absagen durch den Veranstalter haftet dieser in jedem Fall nur bis maximal zur Höhe des bezahlten Nenngeldes.
Allfällige Ansprüche müssen umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung, schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden.
Der Kunde haftet gegenüber dem Veranstalter für Beschädigungen und Verluste am Material des Veranstalters, die nachweislich durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden.
Die Fahrstrecken werden jährlich neu errichtet und können auch während der Saison angepasst werden. Die verwendeten Bilder in der Kommunikation stammen in der Regel aus vergangenen Kursjahren.

9. Teilnahmebedingungen
Im Interesse der eigenen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs
beteiligten Personen, müssen sich die Teilnehmenden während der ganzen Veranstaltung an die Anweisungen der Instruktoren und Helfer halten.
Folgende Umstände können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes:
a) Grobe Verstösse gegen die Anweisungen der Instruktoren und Helfer
b) Umstände, welche eine optimale Teilnahme am Kurs nicht erlauben wie
unter anderem mangelnde Betriebssicherheit des Fahrzeuges, Trunkenheit, Drogenkonsum.

10. Internet
Nach Redaktionsschluss einzelner Seiten können sich Änderungen bei Produkten und Leistungen ergeben haben. Die Informationen und Angaben auf diesen Seiten stellen keine Zusicherung oder Garantie dar, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend.
Wir nehmen gerne konstruktive Kritik, aber auch Lob per E-Mail entgegen. Ohne ausdrückliches Verbot des Verfassers ist es dem Veranstalter gestattet, diese E-Mails als Kursfeedback auf der Internetsite zu veröffentlichen.

11. Anwendbares Recht
Auf die vorliegenden vertraglichen Beziehungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bern. Beide Parteien haben für allfällige Reisekosten selber aufzukommen.


Race PromO GmbH
Walter Kupferschmid Jürg Strasser

 

CH-3624 Goldiwil im November 2014